Rechtsbehelfsverfahren

Alles, was Steuer-Recht ist.

Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.

Die römische Weisheit gilt noch heute, wenn Finanzbehörden durch einen Verwaltungsakt (z. B. Steuerbescheid) fordern, verbieten, erlauben, versagen. Die Betroffenen sind nun jedoch nicht „auf hoher See“. Sie können Verwaltungsakte in außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren überprüfen. Denn: Artikel 19 des Grundgesetzes gestattet es, den Finanzrechtsweg zu beschreiten, um Entscheidungen der Finanzbehörden anzufechten.

Mit der sybo geht keiner diesen Weg allein. Sie berät und übernimmt in Abgabenangelegenheiten die Führung von Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsprozessen – bis zum Bundesfinanzhof.