Europa wächst zusammen…
…aber nur, wenn der deutsche Fiskus das nicht verhindern kann. Derzeit bemüht er sich intensiv darum mit dem BMF-Schreiben vom 3.1.2014.
…aber nur, wenn der deutsche Fiskus das nicht verhindern kann. Derzeit bemüht er sich intensiv darum mit dem BMF-Schreiben vom 3.1.2014.
Von der Gemeinnützigkeit zum IT-Recht Vom 14. bis 16. [...]
Die US-Steuerbehörden (Internal Revenue Service) publizieren vierteljährlich eine Liste von Personen, die ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben. Gleiches gilt für Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung (so genannte Greencard-holder). Wer die Namen nachlesen will, kann die Liste bequem im Internet finden.
Insolvenzverwalter nehmen ihre gesetzlichen Pflichten zur Aufstellung von Jahresabschlüssen und Abgabe von Steuererklärungen für die insolventen Gesellschaften häufig nicht besonders ernst. Früher wie heute duldet die Finanzverwaltung diese Handhabung, obwohl sie eindeutig gesetzeswidrig ist. Aber jetzt wird die Gangart rauher.
Tarifverträge sind private Verträge zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie entfalten regelmäßig nur Wirkung gegenüber den Tarifvertragsparteien. Nicht organisierte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer von Unternehmen, die nicht Tarifpartei sind, fallen nicht unter den Schutz des Tarifvertrages. Hiervon gibt es aber eine Ausnahme; nämlich wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt. Damit erlangt der Tarifvertrag rechtliche Wirkung für alle nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des jeweiligen Wirtschaftssektors und der jeweiligen Region. Das hat erhebliche rechtliche Auswirkungen.
Manchmal fragt man sich, weshalb große Organisationen mit einem unüberschaubaren Stab von Fachleuten wie Anfänger aussehen. Oder haben andere manchmal ein Interesse daran, sie wie Anfänger aussehen zu lassen? Jetzt hat des die EU-Kommission getroffen.
Am 16. März 2013 hielt Frau Susanne Zaczek, Zollagentin aus Kiel, einen kurzen Vortrag für die Steuerberater der sybo AG zur Zollabwicklung. Im Wesentlichen ging es um die unterschiedlichen Zollverfahren. Dabei wurde auch die für Nicht-Profis unverständlichen Kürzel wie ATLAS-Verfahren oder EORI-Nummer erläutert.
oder: Finanzverwaltung und technischer Fortschritt sind wie Feuer und Wasser
Als Vertreterin unserer aktuellen Bundesregierung, hat Frau von der Leyen die Arbeitgeber aufgerufen, etwas gegen den Stress am Arbeitsplatz zu tun.
Die sybo AG hat sich zusammen mit Frau Susanne Zaczek, Zollagentin aus Kiel, entschlossen, eine Imformationsplattform zum Thema Zoll-Recht-Steuern zu kreieren. Auf dieser Plattform wird ein fachlicher Austausch zu den Themen rund um Ein- und Ausfuhr ermöglicht werden. Damit soll der Branchenschwerpunkt der sybo AG im Bereich Logistik & Steuern ergänzt werden.