Nachfolgegestaltung
Lebenswerk sichern.
Wenn bei einem Unternehmenswechsel keiner in die elterlichen Fußstapfen treten will, ist der Weg in die Zukunft nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch nicht leicht. Es gilt, Interessenten zu finden, den Wert der Firma zu taxieren, die Usancen der Übergabe zu prüfen, die eigene Versorgung zu sichern – und auch die der Erben, die sich anders entschieden.
In der Rechtswirklichkeit soll dabei das Erbrecht dafür sorgen, dass Privateigentum Verstorbener möglichst konfliktfrei an Hinterbliebene übergeht.
Rechtsphilosophisch formuliert das Bundesverfassungsgericht: Das Erbrecht hat die Funktion, Privateigentum als Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung mit dem Tod des Eigentümers nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand im Wege der Rechtsnachfolge zu sichern.
In der Praxis helfen Testament oder Erbvertrag, das Hab und Gut zu Lebzeiten nach freiem Willen zuzuordnen. Wie aber wird der manifestierte letzte Wille umgesetzt? Ein Testamentsvollstrecker gibt dem Papier die praktische Kraft des Faktischen: Er verteilt und verwaltet den Nachlass. Der Vorstand der sybo AG übernimmt derartige Testamentsvollstreckungen. Dabei können alle Beteiligten nicht nur mit Sensibilität rechnen, sondern auch mit Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit.